Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

ApoDeko – Werbung für Apotheken

1.1 ApoDeko erbringt Leistungen auf den Gebieten der Marketing- und Werbeplanung sowie der Werbegestaltung (Vertragsleistung).
1.2 Für alle Geschäfte, die ApoDeko mit ihren Auftraggebern abschließt, gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen. Widersprechende Geschäftsbedingungen gelten nur dann, wenn ApoDeko ausdrücklich ihre schriftliche Zustimmung erklärt hat.
2. Angebot, Präsentationsleistungen
2.1 Angebote von ApoDeko sind freibleibend. Verträge, Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform, mündlicheVereinbarungen der schriftlichen Bestätigung. Bestellungen werden erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung von ApoDeko verbindlich.
2.2 Soweit dem Auftraggeber vor Vertragsabschluß Arbeiten (Präsentationsleistungen) vorgestellt oder übergeben werden, behält sich ApoDeko daran die Nutzungs- und Verwertungsrechte vor. Die (ver-/bearbeitete, auch teilweise) Verwendung der Präsentationsleistungen oder der diesen zugrundeliegenden Ideen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von ApoDeko. Die Vereinbarung und Annahme eines Präsentationshonorars bedeutet keine Zustimmung zur Verwendung der Präsentationsleistungen.Die Anrechnung des Präsentationshonorars auf einen späteren Auftrag erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
   
3. Leistungsinhalt, Verwendungsrisiko
3.1 Für Inhalt, Art und Umfang der Leistung ist die Erklärung (Angebot, Auftragsbestätigung) von ApoDeko maßgebend.
3.2 Die in Prospekten, Katalogen und Angeboten enthaltenen Angaben, Zeichnungen, Maße, Farbtöne, etc. sind branchenüblich Näherungswerte, es sei denn, dass sie von ApoDeko ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden. Geringfügige branchen- und handelsübliche Änderungen in quantitativer und qualitativer Hinsicht sowie technische Verbesserungen gelten als vereinbart.
   
3.3 Der Auftraggeber garantiert, dass die Vertragsleistung von ApoDeko nur für den vertraglich vorgesehenen Zweck verwendet wird unddass die von dem Auftraggeber an ApoDeko übergebenen Unterlagen (Dateien, Bilder, Fotografien, Schriften, Logos, etc.) frei von Rechten Dritter sind und deren Ver-/ Bearbeitung oder Verwendung nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt. Das Verwendungsrisiko(insbesondere die urheberrechtliche und wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit) der Vertragsleistung trägt ausschließlich der Auftraggeber; eine diesbezügliche Überprüfungs- und/oder Hinweispflicht von ApoDeko besteht nicht.
3.4 Arbeitsmittel jeglicher Art (Dateien, Negative, [Druck-] Vorlagen, Illustrationen, Entwürfe, etc.), die ApoDeko für die Erbringung der Vertragsleistung erstellt, bleiben im Eigentum von ApoDeko. Eigentumsübertragungs- oder und Herausgabeansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen; auch besteht keine Aufbewahrungspflicht seitens ApoDeko.
   
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Es gelten die von ApoDeko bestätigten Preise. Diese verstehen sich in EURO netto ab Lager ausschließlich Umsatzsteuer, Verpackung,Fracht, Porto und Versicherung. Die Umsatzsteuer bestimmt sich nach der am Tag der Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer.
4.2 Sofern zwischen ApoDeko und dem Auftraggeber keine andere Vereinbarung getroffen wurde, ist der Preis sofort netto ohne Abzug zurZahlung fällig.
4.3 Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Auftraggeber zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung.
   
5. Liefertermine
5.1 Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind schriftlich als verbindlich vereinbart. Maßgebend für die Einhaltung des vereinbarten Liefertermins ist die Meldung der Versand- bzw. Abholbereitschaft durch ApoDeko. Soweit als Liefertermin eine Kalenderwoche (KW) vereinbart wird, ist der Liefertermin eingehalten, wenn die Meldung der Versand- bzw. Abholbereitschaft durch ApoDeko am letzten Werktag der Woche erfolgt.
5.2 Angegebene Liefertermine beziehen sich auf einen normalen Geschäftsgang und verschieben sich angemessen bei verspätetem Eingang von Unterlagen, Freigabeerklärungen, Anzahlungen oder sonstigen Vorleistungen des Auftraggebers sowie späteren Vertragsänderungen durch den Auftraggeber.
5.3 Wird der Termin für die Lieferung aus Gründen überschritten, die ApoDeko zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber ApoDeko zunächst eine schriftliche Nachfrist zu setzen. Die Frist muß unter Berücksichtigung des Vertragsinhalts angemessen sein, darf jedoch 4 Wochen nicht unterschreiten.
5.4 Die Haftung von ApoDeko auf Schadensersatz wegen schuldhaften Lieferzugs richtet sich nach Ziffer 9.
   
6. Abnahme, Gefahrübergang und Versand
6.1 Versandbereite Ware ist von dem Auftraggeber unverzüglich abzunehmen. Mangels einer anderweitigen Vereinbarung gilt Lieferung „ab Lager“. Dies gilt auch, wenn sich die Ware bei einem Erfüllungsgehilfen von ApoDeko befindet (z.B. Druckerei) und der Auftraggeber diesbezüglich eine Versandbereitschaftsanzeige von ApoDeko erhalten hat.
6.2 Stellt die Vertragsleistung eine Werkleistung im Sinne des BGB dar, so gilt eine Abnahme i.S.d. § 640 BGB als erfolgt, wenn nicht binnen zwei Wochen ab Eingang der Vertragsleistung an dem vorgesehenen Bestimmungsort die Mangelhaftigkeit schriftlich gerügt worden ist. Die vorstehende Abnahmefiktion gilt nicht, wenn die Vertragsleistung nicht offensichtliche Mängel aufweist.
6.3 Mit der Abnahme gem. 6.2. bei Werkleistungen bzw. mit der Übergabe an den Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn ApoDeko die Anlieferung übernommen hat.
6.4 Gerät der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft Mitwirkungspflichten, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Vertragsleistung in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem dieser in Annahmeverzug geraten ist. Verzögert sich der Versand oder die Abnahme, die ApoDeko nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Versandbereitschaftsanzeige auf den Auftraggeber über.
   
7. Eigentumsvorbehalt, Nutzungs- und Verwertungsrechte
7.1 ApoDeko behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber vor.
7.2 Mit Ausgleich aller die Vertragsleistung betreffender Rechnungen wird ApoDeko die für die Verwendung der Vertragsleistung erforderlichen Nutzungsrechte in dem vertraglich vereinbarten Umfang auf den Auftraggeber übertragen. Im Zweifel ist vorstehende Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer des Werbemittels erfüllt. Etwaige Urheberrechte an der Vertragsleistung behält sich ApoDeko jedoch vor.
   
8. Gewährleistung, Freigabeerklärung
8.1 Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nichts anderes geregelt ist.
8.2 Offensichtliche Mängel hat der Auftraggeber unverzüglich nach Eingang der Vertragsleistung am Bestimmungsort, nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach Entdeckung des Mangels zu rügen. Die Rüge hat schriftlich zu erfolgen. Hat der Auftraggeber hinsichtlich der Vertragsleistung eine Freigabeerklärung abgegeben, so ist die Rüge von Mängeln ausgeschlossen, die der Auftraggeber bei sorgfältiger Überprüfung vor Abgabe der Freigabeerklärung hätte feststellen können.
8.3 Bei einer berechtigten, fristgerechten Mängelrüge wird ApoDeko zunächst nach ihrer Wahl den Mangel beseitigen oder einwandfreien Ersatz liefern (Nacherfüllung). Kommt ApoDeko dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Zeit nach, hat der Auftraggeber ApoDeko schriftlich eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach erfolglosem Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber die weitergehenden Rechte auf Ersatz des Schadens statt Erfüllung, Rücktritt oder Minderung geltend machen. Der Auftraggeber kann diese weitergehenden Rechte auch dann – ohne Fristsetzung – geltend machen, wenn ApoDeko die Erfüllung endgültig und ernsthaft verweigert, beide Arten der Nacherfüllung wegen unverhältnismäßiger Kosten ablehnt oder wenn die dem Auftraggeber zustehende Art der Nacherfüllung fehlgeschlagen oder diesem unzumutbar ist. Dabei gilt eine Nachbesserung nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, es sei denn, dass sich aus der Art der Ware bzw. des Mangels oder aus sonstigen Umständen ein anderes ergibt.
8.4 Die Haftung von ApoDeko auf Schadensersatz aus Schlechtleistung bestimmt sich nach Ziffer 9.
8.5 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche – einschließlich eines Schadensersatzanspruchs wegen eines Mangels der Vertragsleistung – beträgt ein Jahr, gerechnet ab Gefahrenübergang.
   
9. Haftung
9.1 Die Haftung von ApoDeko ist ausgeschlossen, soweit nachfolgend keine andere Regelung getroffen wurde. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn durch ApoDeko, deren Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
- die Schadensursache vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde;
- schuldhaft wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden bzw. der Auftraggeber nach den gesetzlichen Bestimmungen berechtigt ist, den Ersatz des Schadens statt der Leistung zu fordern;
- eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz begründet wurde;
- ApoDeko durch eine ausdrückliche, schriftliche Erklärung eine verschuldensunabhängige Haftung übernommen hat.
9.2 Soweit ApoDeko nach den vorstehenden Regelungen haftet, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. ApoDeko haftet nicht für Schäden, die nicht an der gelieferten Waren selbst entstanden sind. Vor allem haftet ApoDeko nicht für entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.
9.3 Eine weitergehende Haftung ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend machten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gem. § 823 BGB.
   
9.4 Soweit eine Haftung von ApoDeko ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ApoDeko.
   
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl
  Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertragsverhältnis ist Wuppertal. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Wuppertal; soweit der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist. ApoDeko ist berechtigt, Ansprüche auch an jedem anderen Gerichtsstand geltend zu machen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG /„UN-Kaufrecht“) ist ausgeschlossen.